Unser Magazin

Hier findest du die neuesten Artikel.

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Mega-Fusion bei Lieferplattformen: Takeaway.com und Just Eat

"Takeaway.com (Amsterdam, Niederlande) hat sich in den letzten Jahren durch Übernahme von Lieferando.de, Lieferheld, Pizza.de und foodora eine Monopolstellung im Food-Delivery-Segment - vor allem auf dem deutschen Markt - gesichert...."

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Deliveroo verlässt überraschend kurzfristig den deutschen Markt

Am Montag informierte Deliveroo seine Kunden, dass bereits zum 16. August das Deutschlandgeschäft komplett eingestellt wird. Weniger aktiv war dagegen die Kommunikation mit den teilnehmenden Restaurants sowie den Lieferfahrern: Sie haben die Nachricht überwiegend erst aus den Medien erfahren.

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Wie man als Gastronom mehr Geld durch die Steuer einnimmt

Das Finanzamt sieht bei Gastronomie- und Essenslieferdiensten ganz genau hin. Denn wenn es um die Besteuerung von Speisen und Getränken geht, ist es formell sehr wichtig, ob diese mit 7 % oder 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen sind. Oder auf den Punkt gebracht: Es geht bei den Einnahmen um richtig viel Geld. Doch bei welchen Lebensmitteln und Dienstleistungen wird welcher Steuersatz fällig? Und wie kann man seinen Rohertrag trotz gleichem Verkaufspreis steigern

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Seit dem 1. Januar gilt das neue Verpackungsgesetz:Neue Informationspflichten gelten auch für Systemgastronomen

Das neue Verpackungsgesetz ersetzt seit Januar die bislang geltende Verpackungsverordnung. Mit dem neuen Gesetz sollen Verpackungsabfälle möglichst vermieden sowie Recycling und Wiederverwertung gefördert werden.

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Wie kennzeichne ich korrekt Zusatzstoffe und Allergene für meinen Gastronomie- bzw. Essenslieferdienst?

Ab 13. Dezember 2016 sind Angaben zu Zusatzstoffen und Allergenen gesetzlich verpflichtend. Aber was muss man als Gastronom oder Betreiber eines Lieferdienstes eigentlich genau wissen, welche Angaben müssen gemacht werden und wie kennzeichnet man Zusatzstoffe am besten? Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung, Beispiele und Vorlagen.

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Ab 2017 geht das Finanzamt jedem Lieferservice an die Kasse

Ohne neue Kasse droht Lieferdiensten eine leere Kasse. Denn die Kasse ist ein zentraler Punkt für die Einnahmen und das ist auch dem Finanzamt bewusst. Wer als Lieferdienst über kein oder ein veraltetes Kassensystem verfügt, der sollte schnell nachbessern – sonst drohen hohe Steuernachzahlungen. Und für 2019 hat die Finanzbehörde sogar noch drastischere Regeln geplant.

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Welche Kassensysteme bis 2017 nachgebessert werden müssen

Erfahren Sie welche Aspekte Ihres Kassensystems überarbeitet werden müssen und erhalten Sie Tipps.

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