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Die Bundesregierung senkt den Mehrwertsteuersatz von vor Ort verzehrtem Essen von 19 Prozent auf 7 Prozent. Damit reagiert Sie auf die schwierige Situation, in der sich viele Gastronomen wiederfinden.
Die Bundesregierung hat aufgrund der wirtschaftlichen Krise wegen des Coronavirus unterschiedliche Beschlüsse zur Unterstützung der Gesellschaft getroffen.
Gatronomie muss ab 2.November geschlossen bleiben
Aufgrund von Problemen bei der Rückverfolgung von Infektionsketten möchten Bund und Länder Verstöße bei der Datenerhebung in Restaurants zukünftig ahnden. Bei Falschangaben der Gäste drohen Bußgelder.
Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre Spuren. Das Gastgewerbe verzeichnet im April 2020 noch stärkere Verluste als im Vormonat März.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat weitere Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der momentanen Lage kundgegeben. Die Kontaktsperre wird bis zum 10. Mai verlängert. Während der Einzelhandel teils wieder öffnen darf, bleiben Restaurants, Bars und Cafés weiterhin geschlossen.
CDU und SPD setzen sich für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ein. Diese Maßnahme soll die Branche langfristig entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
"Takeaway.com (Amsterdam, Niederlande) hat sich in den letzten Jahren durch Übernahme der wichtigsten und bekanntesten Portale eine Monopolstellung im Food-Delivery-Segment - vor allem auf dem deutschen Markt - gesichert"
Vom 15. bis zum 19. März zeigen wieder 1.300 Aussteller aus 25 Ländern auf der Internorga - der Leitmesse für den gesamten Außer-Haus-Markt - Produkte, Neuheiten und Trends aus der Gastro-Branche.
"Takeaway.com (Amsterdam, Niederlande) hat sich in den letzten Jahren durch Übernahme von Lieferando.de, Lieferheld, Pizza.de und foodora eine Monopolstellung im Food-Delivery-Segment - vor allem auf dem deutschen Markt - gesichert...."
Am Montag informierte Deliveroo seine Kunden, dass bereits zum 16. August das Deutschlandgeschäft komplett eingestellt wird. Weniger aktiv war dagegen die Kommunikation mit den teilnehmenden Restaurants sowie den Lieferfahrern: Sie haben die Nachricht überwiegend erst aus den Medien erfahren.
Das Finanzamt sieht bei Gastronomie- und Essenslieferdiensten ganz genau hin. Denn wenn es um die Besteuerung von Speisen und Getränken geht, ist es formell sehr wichtig, ob diese mit 7 % oder 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen sind. Oder auf den Punkt gebracht: Es geht bei den Einnahmen um richtig viel Geld. Doch bei welchen Lebensmitteln und Dienstleistungen wird welcher Steuersatz fällig? Und wie kann man seinen Rohertrag trotz gleichem Verkaufspreis steigern