Wie kennzeichne ich korrekt Zusatzstoffe und Allergene für meinen Gastronomie- bzw. Essenslieferdienst?

19.11.2016

Ab 13. Dezember 2016 sind Angaben zu Zusatzstoffen und Allergenen gesetzlich verpflichtend. Aber was muss man als Gastronom oder Betreiber eines Lieferdienstes eigentlich genau wissen, welche Angaben müssen gemacht werden und wie kennzeichnet man Zusatzstoffe am besten? Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung, Beispiele und Vorlagen.

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Wir haben für Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung, Beispiele und Vorlagen zusammengestellt. Damit Sie auch nach dem 14. Dezember 2016 mit Ihrem Gastronomie- oder Lieferservice auf der rechtlich sicheren Seite sein können.

Lesen Sie folgenden Inhalt:

  1. Schritte zur Umsetzung der Kennzeichnungspflicht im Gastgewerbe bzw. Lieferdienstbetrieb

  2. Die Allergen-Angaben im konkreten Beispiel: gemischter Salat mit Senf im Dressing

  3. Die richtige Nummerierung von Zusatzstoffen

  4. Eine Vorlage für das Allergen-Verzeichnis für Ihre Speisekarte

  5. Freimachung von Haftungsansprüchen