Neues Hilfspaket der Bundesregierung

10.12.2020

Die Bundesregierung hat aufgrund der wirtschaftlichen Krise wegen des Coronavirus unterschiedliche Beschlüsse zur Unterstützung der Gesellschaft getroffen. Neben der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate zählt auch eine Ausweitung staatlicher Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen. Wir haben die wichtigsten Beschlüsse für Sie zusammengefasst.

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Kurzarbeit

Die Kurzarbeit wird von regulär 12 Monaten auf bis zu 24 erweitert. Laut der Mitteilung gelte die verlängerte Bezugsdauer für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Das Kurzarbeitergeld soll längstens bis zum 31.12.2021 verlängert werden.

Kinderbetreuung

Aufgrund der Pandemie stehen gesetzlich versicherten Eltern dieses Jahr mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare, so lautet der Beschluss, „soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzlich zehn Tage gewährt werden“.

Kostenloses Mittagessen

Eine Erklärung der Bundesregierung lautet, dass bei coronabedingten Schul- und Kitaschließungen die Kinder aus einkommensschwächeren Familien weiterhin kostenloses Mittagessen erhalten können. Diese werden bis zum 31. Dezember 2020 mit Mittagessen versorgt werden.

Überbrückungshilfen

Das ursprünglich bis Ende August befristete Programm zur staatlichen Unterstützung von besonders betroffenen Unternehmen soll nun bis Ende 2020 laufen. Die Zuschüsse von 25 Milliarden Euro sollen für fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 Euro pro Betrieb aufkommen.

Insolvenzrecht

Damit eine Pleitewelle vermieden werden kann, werden die Lockerungen im Insolvenzrecht verlängert. Die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragsplicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres wird laut Beschluss weiterhin ausgesetzt.

Grundsicherung

Für Künstler*innen, Kleinselbständige und Kleinunternehmende soll es laut Erklärung leichter werden, Grundsicherung zu erhalten. Die Regierung möchte beim Schonvermögen eine großzügigere Regelung treffen. Der Zugang zur Grundsicherung soll auch bis 31.12.2021 verlängert werden.