Neue Mehrwertsteuerregelung in der Gastronomie: Rückkehr zum ermäßigten Satz von 7 %
26.03.2020
CDU und SPD setzen sich für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ein. Diese Maßnahme soll die Branche langfristig entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie führte die Bundesregierung im Jahr 2020 eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ein. Diese Maßnahme war Teil eines umfassenden Konjunkturpakets, das darauf abzielte, die Wirtschaft zu stabilisieren und die Verbraucher zu entlasten. In einer Zeit, in der Gastronomiebetriebe durch Lockdowns und Einschränkungen stark belastet wurden, sollte die temporäre Steuersenkung den Umsatz fördern und den Konsum anregen.
Mit dem Ende der Pandemie sind jedoch nach wie vor große Herausforderungen für die Gastronomiebranche geblieben. Hohe Betriebskosten, gestiegene Rohstoffpreise und eine ungewisse wirtschaftliche Lage stellen viele Gastronomen weiterhin vor enorme Schwierigkeiten. Angesichts dieser anhaltenden Belastungen und der Ungewissheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung setzen sich politische Parteien nun für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ein.
Sowohl die CDU als auch die SPD haben in ihren Programmen eine Rückkehr zum reduzierten Steuersatz von 7 % vorgesehen. Die CDU betont in ihren Vorschlägen die Notwendigkeit, die Gastronomiebranche langfristig zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Gerade in Zeiten, in denen sich die Branche von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie erholt, sei es wichtig, den Gastronomen weiterhin unter die Arme zu greifen. Gleichzeitig sieht die SPD in der dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer ein starkes Signal für die Gastronomiebranche, die durch die Pandemie besonders betroffen war. Diese steuerliche Erleichterung soll den Unternehmen helfen, auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben und ihren Gästen attraktive Angebote bieten zu können.
Die politischen Bestrebungen zur dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen befinden sich nun in der Umsetzungsphase. Es bleibt abzuwarten, wie sich die konkreten Maßnahmen entwickeln und welche Form die Gesetzesänderungen annehmen werden. Für Gastronomiebetriebe ist es jedoch wichtig, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und sich rechtzeitig auf mögliche Änderungen einzustellen. Eine dauerhafte Senkung würde nicht nur den Betrieb entlasten, sondern auch den Gästen zugutekommen, da sie von beständigeren Preisen profitieren könnten. Gastronomen sollten sich daher kontinuierlich über den Stand der Gesetzgebung informieren, um von den steuerlichen Erleichterungen in vollem Umfang zu profitieren und entsprechend zu planen.